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Unsere Bedingungen

Unsere Bedingungen 
 
 
Es wird davon ausgegangen, dass die vorliegenden Bedingungen für die Express-Sendungen von UNIVERSELTRANS gelten. 
 
Die Gesellschaft UNIVERSELTRANS gewährleistet über ihr internationales Netzwerk die folgenden Leistungen: 
 
- Die Beförderung von Dokumenten, d.h. jede Sendung von Papieren ohne Handelswert im Sinne der Zollbehörden, 
 
Die Leistungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen erbracht, die der Vertragspartner erklärt, gut zu kennen, denen er voll und ganz zustimmt und die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, die in den Geschäftsdokumenten des Vertragspartners enthalten sein können.  
 
1. Jede Verpflichtung oder jeder Versand gilt als vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Bedingungen durch den Absender. Kein Mitarbeiter von  
UNIVERSELTRANS oder der Absender sind nicht berechtigt, die nachstehenden Bedingungen zu ändern oder zu modifizieren.UNIVERSELTRANS ist nicht an eine Vereinbarung zur Änderung dieser Bedingungen gebunden, es sei denn, diese Vereinbarung wurde schriftlich mit der Unterschrift eines seiner ordnungsgemäß bevollmächtigten Manager geschlossen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung zur Änderung der vorliegenden Bedingungen stellen diese die Vereinbarung zwischen UNIVERSELTRANS und ihrem Kunden dar. 
 
2. Der Absender ist verpflichtet, eine genaue Beschreibung des Charakters und des Inhalts seiner Sendung zu liefern, die er garantiert, nicht gegen irgendeine gesetzliche oder behördliche Bestimmung zu verstoßen, die entweder im Land des Versands, im Land des Bestimmungsortes oder in einem der Länder, durch die die Sendung befördert werden soll, anwendbar ist. 
 
Der Absender ermächtigt UNIVERSELTRANST, in seinem Namen und auf der Grundlage der ihm zur Verfügung gestellten Informationen alle erforderlichen Dokumente auszufüllen und einen Zollagenten einzuschalten. 
 
3. UNIVERSELTRANS behält sich das Recht vor, die Art und den Inhalt der Dokumente und Pakete, die ihr von ihren Kunden anvertraut werden, zu überprüfen, sowie die Beförderung oder die Fortsetzung der Beförderung irgendeines Artikels, auch nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages, abzulehnen, wenn sich herausstellt, dass dieser Artikel geeignet sein könnte, gegen die vorliegenden Bedingungen zu verstoßen oder Sachschäden an der Ausrüstung oder am Personal von UNIVERSELTRANS zu verursachen oder die Beförderung anderer Sendungen zu verzögern. Die Tatsache, dass eine solche Kontrolle nicht von vornherein durchgeführt wird, stellt jedoch in keiner Weise eine Billigung des Absenders dar, der allein für seine Erklärungen verantwortlich bleibt.  
 
Der Absender garantiert auf eigene Verantwortung, dass die Sendung ausreichend verpackt ist, um die darin enthaltenen Waren zu schützen und einen sicheren Transport unter normalen Behandlungsbedingungen zu ermöglichen. 
 
4. UNIVERSELTRANS garantiert nicht, dass ein Artikel, dessen Beförderung sie zustimmt, ohne Verstoß gegen die Vorschriften eines Landes oder Staates, aus dem, durch den oder in den der Artikel befördert werden kann, befördert werden kann. 
 
5. UNIVERSELTRANS unternimmt alle Anstrengungen, um die Sendungen ihrer Kunden gemäß den von ihr angegebenen Zeitplänen zuzustellen. Es wird jedoch AUSDRÜCKLICH VEREINBART, dass alle Liefertermine nur als Richtwerte gelten und UNIVERSELTRANS nicht für Verzögerungen, unabhängig von deren Ursache, haftbar gemacht werden kann. 
 
6. Es wird darauf hingewiesen, dass leichte, aber sperrige Pakete nach ihrem Volumengewicht und ihren Regeln, die durch die internationalen Transportabkommen geregelt sind, in Rechnung gestellt werden, d. h. : 
Gewicht steuerpflichtiges Volumen = (L x B x H) / 6000.  
 
7. UNIVERSELTRANS behält in jedem Fall ein allgemeines und dauerhaftes Zurückbehaltungs- und Vorzugsrecht an den Waren und Dokumenten, die Gegenstand der Sendung sind, als Sicherheit für alle seine Forderungen, auch wenn sie aus früheren Geschäften entstanden sind oder auch wenn sie mit den zurückbehaltenen Waren und Dokumenten nichts zu tun haben. 
 
8. Der Absender bleibt für alle Verluste, Schäden oder Kosten haftbar, die durch seine Nichteinhaltung der in diesen Bedingungen auferlegten Verpflichtungen oder durch seine eigene Fahrlässigkeit verursacht werden.  
UNIVERSELTRANS haftet nicht für Strafen oder Verluste, die infolge der Beschlagnahme der Sendungen des Kunden durch den Zoll oder eine ähnliche Einrichtung entstehen (und der Absender garantiert, UNIVERSELTRANS von der Höhe aller Strafen oder Kosten freizustellen, die diese aufgrund von Ereignissen wie "oben" zu tragen hat). 
 
9. Es bleibt die alleinige Verantwortung des Absenders, jede Sendung vollständig zu adressieren, indem er zwingend eine physische Adresse sowie eine Telefon-, Fax- oder Telexnummer des Empfängers angibt. UNIVERSELTRANS akzeptiert keine Sendungen, deren einzige Adresse ein Postfach ist. Bei Nachnahmesendungen ist es Sache des Absenders der Ware, die Zahlungsart anzugeben, nachdem er sich vergewissert hat, dass diese mit den Gepflogenheiten des Landes seines Schuldners vereinbar ist. 
 
10. UNIVERSELTRANS akzeptiert nur die Beförderung von Artikeln oder Dokumenten, die Eigentum ihrer Kunden sind, und der Absender garantiert, dass er ordnungsgemäß zur Annahme berechtigt ist und diese Bedingungen akzeptiert, wobei er nicht nur für seine eigene Rechnung, sondern auch für die Rechnung jeder anderen Person handelt, von der er bevollmächtigt wird. Der Absender verpflichtet sich hiermit zur Entschädigung von  
UNIVERSELTRANS vom Gesamtbetrag aller Schäden, Schadensersatzleistungen, Kosten und Ausgaben, die sich aus einer beliebigen Nichteinhaltung der von seinem Kunden unter dieser Bedingung abgeschlossenen Garantie ergeben könnten, zu entschädigen. 
 
11. Die von UNIVERSELTRANS den Kunden für den Versand angegebenen Tarife verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Alle Sendungen erfolgen portofrei unter Ausschluss von Kosten, Gebühren, insbesondere Zollgebühren und steuerlichen oder steuerähnlichen Abgaben für die Einfuhr der Sendungen in das Bestimmungsland und ganz allgemein unter Ausschluss aller gesetzlichen Abgaben und aller daraus resultierenden Kosten und Gebühren, die den Empfängern in Rechnung gestellt werden. UNIVERSELTRANS behält sich das Recht vor, die Auslieferung der Sendung zu verweigern, bis alle ihre Kosten und Gebühren vom Empfänger beglichen wurden. Wenn der Empfänger die Kosten nicht bezahlt, ist der Absender für die Bezahlung dieser Kosten und Gebühren verantwortlich, gegebenenfalls einschließlich der Kosten für die Rücksendung. 
 
12. Alle Ansprüche, die ein Kunde gegen  
UNIVERSELTRANS im Rahmen der vorliegenden Bedingungen müssen von diesem Kunden schriftlich bei den Büros von UNIVERSELTRANS, die die Sendung angenommen haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Versendung an die Empfänger oder im Falle der Nichtzustellung innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem die Zustellung der Sendung hätte erfolgen sollen, eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist von dreißig (30) Tagen können keine Ansprüche mehr gegen UNIVERSELTRANS geltend gemacht werden und sind nur zulässig, wenn der Gesamtbetrag für den Transport vollständig bezahlt wurde, wobei jede Möglichkeit einer Verrechnung ausgeschlossen ist. 
 
Alle Ansprüche gegen TopDistributions verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum der Aushändigung des Dokuments oder im Falle der Nichtvorführung des transportierten Gegenstands beim Empfänger ab dem Datum der Ausstellung des Frachtbriefs. 
 
13. Die Abteilung "Dokument" darf keine Gegenstände mit einem kommerziellen Wert versenden. Nur nicht handelbare Wertpapiere aller Art können Gegenstand einer solchen Sendung sein, mit Ausnahme aller Briefe mit persönlichem oder privatem Charakter, aller Fotografien oder fotografischen Negative, Pläne, Abziehbilder, Abziehbilder, Schallplatten oder Magnetbänder mit oder ohne Aufzeichnung, und unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Absender in allen Fällen die Mittel zur Gewährleistung ihrer Reproduktion und Rekonstruktion aufbewahrt hat. 
 
14. UNIVERSELTRANS akzeptiert unter keinen Umständen die Beförderung von Banknoten, Sammler- oder Steuermarken oder anderen, Wertpapieren, Wertscheinen oder handelbaren Wechseln, einschließlich nicht entwerteter Bank- oder Reiseschecks, Zahlungsanweisungen oder Schuldanerkennungen, sowie von Dokumenten obszönen Charakters und Dokumenten politischen Charakters, die geeignet sind, gegen irgendeine anwendbare Regelung in einem der Länder zu verstoßen, aus dem, in das oder durch das die Sendung befördert werden soll oder könnte. 
 
15. Nach Ablauf einer Frist von 48 Stunden, in der sich Ihre Briefe/Pakete aus irgendeinem Grund in unseren Räumlichkeiten befinden, werden Ihnen die Kosten für die Einlagerung in Rechnung gestellt. 
 
16. UNIVERSELTRANS wird die Sendungen nur dem einzigen Empfänger aushändigen, der bei der Registrierung angegeben wurde. 

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Letzte Änderung am 5.05.2022